Das Erbrecht – ein Rechtsgebiet, über das so viele verschiedene Meinungen und Ansichten kursieren, wie in kaum einem anderen. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass früher oder später fast jeder einmal ganz persönlich damit in Berührung kommt. Ob im Bekanntenkreis, vom Hörensagen, in Internetforen oder Suchmaschinen: Die Fülle an Informationen scheint so unendlich wie widersprüchlich.
Hinzu kommt, dass das Erbrecht über zahlreiche Anknüpfungspunkte zu weiteren Rechtsgebieten verfügt. Nicht selten stellen sich abermals Rechtsfragen aus den Bereichen des Gesellschafts-, Familien- oder Steuerrecht, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wer sich daher erbrechtlich informieren möchte, kommt um eine fachkundige Rechtsberatung nicht umhin.
Dies gilt sowohl für diejenigen, die sich neben der Verarbeitung eines Trauerfalles mit dessen rechtlicher Abwicklung konfrontiert sehen, als auch für solche, die gerade diese durch die Errichtung eines Testamentes regeln und den Hinterbliebenen dadurch einen immensen Aufwand – nicht zuletzt an Zeit, Geld und Kraft – ersparen wollen.
Das Testament ist landläufig noch jedem ein Begriff. Was jedoch beispielsweise ein Voraus ist, ist hingegen weniger bekannt. Unter dem Dreißigsten oder der Anrechnung kann sich schließlich kaum noch jemand etwas vorstellen. Regelmäßig verwechselt wird ferner die Bedeutung der Erbeinsetzung mit dem Vermächtnis.
Bereits hier wird die Vielfältigkeit des Erbrechts deutlich. Was aus juristischer Sicht spannend und faszinierend erscheint, ist für den Laien – in der Regel den Erblasser oder die Erben – ein Buch mit sieben Siegeln.
Wir sind sowohl auf die alltäglichen Banalitäten als auch auf die exotischen und komplexen Bereiche des Erbrechts spezialisiert.
Die Berechnung des gesetzlichen Erbteiles ist im Ehegattenerbrecht ebenso von Bedeutung wie im Pflichtteilsrecht. Doch auch einem geschiedenen Ehegatten können unter Umständen noch Vermögenswerte zufließen, was zumeist nicht dem Interesse des Erblassers entspricht.
Nicht immer ist der Antritt eines Erbes sinnvoll. Selbst wenn der Erblasser vermögend war, könnte ein Ehegatte durch eine Ausschlagung mehr erreichen. Doch diese kann sich durchaus als problematisch darstellen. Ist die Ausschlagungsfrist verstrichen und der Nachlass verschuldet, bestehen auch hier Möglichkeiten, dem Verlust des selbst Ersparten entgegen zu wirken.
Mit einem unternehmensrechtlichen Kanzleischwerpunkt zählen insbesondere Themen wie die Unternehmensnachfolge oder erbrechtliche Haftungsfolgen und deren Ausschlussmöglichkeiten zu unserem Portfolio. Die Weichen hierfür lassen sich bereits durch gesellschaftsvertragliche Regelungen stellen, jedoch zwingend in Abstimmung den erbrechtlichen. Aufgrund unserer ganzheitlichen Beratung können wir daher eine umfassende und kompetente Begleitung der gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten von Anbeginn der Gründung bis zur Auflösung sicherstellen.
Eines darf dabei niemals vergessen werden: Nicht jeder Fall ist gleich. Daher lassen sich auch nicht immer die gleichen Lösungsmöglichkeiten anwenden. Eine ganzheitliche und umfassende Beratung, das alles aus einer Hand, kann jedoch maßgeblich dafür Sorge tragen, dass Sie Ihr Recht behalten. Denn wir gestalten Recht – gut!