Unsere Kanzlei verfügt über ein auf langjähriger Praxiserfahrung basierendes Know-how auf dem Rechtsgebiet des Familienrechts. Wir sind daher spezialisiert, Mandanten in Ehescheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren, Sorgerechtsverfahren sowie im Rahmen der finanziellen Entflechtung einer Ehe sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu vertreten.
Besondere Erwähnung soll an dieser Stelle unser internationales Klientel finden, das wir seit vielen Jahren in grenzüberschreitenden Familienkonflikten erfolgreich vertreten. Dadurch haben wir einen für den deutschen Rechtsraum einmaligen Fundus an gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere im Bereich deutsch-amerikanischer Scheidungen erstritten. Dieses auf langjähriger Praxis beruhende Wissen setzen wir zum Vorteil und Wohl unserer Mandanten ein.
In diesem Zusammenhang werden wir auch in der Zukunft auf unsere Netzwerkanbindung bei den Global Business Lawyers www.gbl-alliance.com zurückgreifen können. Unsere Leistungen erbringen wir sowohl in deutscher Sprache als auch durch Native-Speakers in englischer Sprache.