Das Gesellschaftsrecht gehört zum Kern der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Dabei geht es neben Felder des Gründens, Wachens und Übertragens auch um Fragen von – oftmals steuerlich initiierten – Umstrukturierungsmaßnahmen (auch) nach dem Umwandlungsgesetz. Wir beraten insoweit sämtliche Gesellschaftsformen, wie z.B. GmbH / UG (haftungsbeschränkt), AG oder GmbH & Co. KG / KG / OHG und deren Gesellschafter, Geschäftsführe, Vorstände und Aufsichts- oder Beiräte.
Bei Beteiligung von Investoren oder Gemeinschaftsunternehmen übernehmen wir gerne z.B. den Entwurf und die Verhandlung von Beteiligungs- und Investitionsvereinbarungen, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungsdokumentation und Geschäftsordnungen.
Der Kauf/Verkauf und die Übertragung von Geschäftsanteilen im Wege eines sog. „SPA“, durch Kauf/Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände als „Asset Deal“ oder alternative Transaktionsstrukturen (M&A) gehört dabei genauso zu unserem Portfolio wie die Unterstützung bei etwaigen Beendigungen von Unternehmen im Rahmen von Liquidationsverfahren.