Haben Sie eine Kündigung erhalten?
Oder beabsichtigen Sie Ihren Betrieb umzustrukturieren und an neue Begebenheiten anzupassen?
Soweit Sie eine ordentliche oder fristlose Kündigung erhalten haben oder diese aussprechen wollen, begleiten wir Sie im Rahmen der Planung, Umsetzung und Wahrnehmung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen. Auch bei Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag und vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland, stehen wir Ihnen zur Seite.
Für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups stehen wir als externe Personalabteilung zur Verfügung.
In diesem Kontext begleiten wir unsere Mandanten im Rahmen der Dauerberatung in allen arbeitsrechtlichen Fragen des Tagesgeschäftes – insbesondere bei der Gestaltung einer ausgewogenen Vergütungsstruktur, im Bereich Mitarbeiterbeteiligungen (VSOP), im Rahmen der Kommunikation und der Verhandlung mit dem Betriebsrat sowie bei der Anfertigung aller arbeitsrechtlich relevanten Dokumente wie z.B. Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Geschäftsführerdienstvertrag, Vorstandsvertrag.